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Grundsätzlich ist in der schriftlichen Abiturprüfung – außer im hilfsmittelfreien Prüfungsteil – die Nutzung aller Funktionsebenen des GTR zulässig. Im Rahmen der durch die Operatorenübersicht beschriebenen erwarteten Leistung kann das Vorgehen in der Regel frei gewählt werden. Die textliche Dokumentation der Problemlösung soll so angelegt sein, dass die Vorgehensweise nachvollziehbar ist. Art und Umfang der Inanspruchnahme der Technologie zur Problemlösung sollen in diesem Rahmen erkennbar sein. Die Dokumentation darf sich daher nicht auf eine Folge von Bedienungsschritten oder Befehlen des GTR beschränken. | Grundsätzlich ist in der schriftlichen Abiturprüfung – außer im hilfsmittelfreien Prüfungsteil – die Nutzung aller Funktionsebenen des GTR zulässig. Im Rahmen der durch die Operatorenübersicht beschriebenen erwarteten Leistung kann das Vorgehen in der Regel frei gewählt werden. Die textliche Dokumentation der Problemlösung soll so angelegt sein, dass die Vorgehensweise nachvollziehbar ist. Art und Umfang der Inanspruchnahme der Technologie zur Problemlösung sollen in diesem Rahmen erkennbar sein. Die Dokumentation darf sich daher nicht auf eine Folge von Bedienungsschritten oder Befehlen des GTR beschränken. | ||
|}} | |[https://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/cms/zentralabitur-gost/faecher/getfile.php?file=4066 Hinweise zur Dokumentation von Lösungen bei Einsatz des GTR in der schriftlichen Abiturprüfung Mathematik]}} | ||
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Bei Verwendung des Operators „berechnen“ oder des Zusatzes „rechnerisch“ in Verbindung mit anderen Operatoren sind weitere Lösungsschritte zu dokumentieren. Es ist zu beachten, dass die Ergebnisse gemäß Operatorenübersicht mit Darstellung von Ansatz und Berechnung zu gewinnen sind. Neben der Formulierung des Ansatzes ist hinreichend und unter angemessener Nutzung der mathematischen Fachsprache und Symbolik zu dokumentieren, welche konkreten Berechnungen mit dem GTR durchgeführt worden sind. 1 Die zugrundeliegenden mathematischen Ausdrücke (z.B. Gleichungen oder Terme) sind explizit anzugeben. Unabdingbar ist die Einordnung des Ergebnisses in den (Sach-) Zusammenhang. Die bloße Angabe eines mit dem GTR gewonnenen Ergebnisses reicht für eine vollständige Lösung nicht aus. | |||
|[https://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/cms/zentralabitur-gost/faecher/getfile.php?file=4066 Hinweise zur Dokumentation von Lösungen bei Einsatz des GTR in der schriftlichen Abiturprüfung Mathematik]}} | |[https://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/cms/zentralabitur-gost/faecher/getfile.php?file=4066 Hinweise zur Dokumentation von Lösungen bei Einsatz des GTR in der schriftlichen Abiturprüfung Mathematik]}} | ||